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Zollabwicklung
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Zollabwicklung

8 gute Gründe für die Zollabwicklung mit Jüngling

  • Umfassende Erfahrung und Expertise
  • Professionelles Team mit langjähriger Erfahrung
  • Effiziente Abwicklung
  • Maßgeschneiderte Lösungen
  • Compliance und Rechtssicherheit
  • Transparente Kommunikation
  • Kostenoptimierung durch effiziente Prozesse
  • Internationale Abwicklung

Ihre Zollabfertigung in sicheren Händen

Die Profis von Jüngling übernehmen die Zollabwicklung für Sie!

Mit Jüngling haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Zollabfertigung in erfahrenen und kompetenten Händen liegt. Unsere Experten übernehmen für Sie die gesamte Zollabwicklung, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, ohne sich um komplexe Zollformalitäten kümmern zu müssen.

Unser Team von Zollexperten verfügt über langjährige Erfahrung und ein umfassendes Verständnis für die vielfältigen Anforderungen im Bereich der Zollabfertigung. Wir kennen die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und behalten stets den Überblick über die sich ändernden Zollvorschriften.

Durch die Zusammenarbeit mit Jüngling International profitieren Sie von einer effizienten und reibungslosen Abwicklung Ihrer Zollangelegenheiten. Wir kümmern uns um die Erstellung und Einreichung der erforderlichen Dokumente, die Klärung von Zolltarifen und -gebühren sowie um die Kommunikation mit den zuständigen Zollbehörden.

Unsere maßgeschneiderten Lösungen werden Ihren spezifischen Anforderungen gerecht, unabhängig von der Branche oder den Waren, die Sie importieren oder exportieren möchten. Wir legen großen Wert auf Compliance und Rechtssicherheit, sodass Sie sich keine Sorgen um mögliche Risiken im Zusammenhang mit Zollangelegenheiten machen müssen.

Mit Jüngling haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen nicht nur eine transparente und effiziente Zollabwicklung bietet, sondern auch Kostenoptimierungspotenziale identifiziert und nutzt. Vertrauen Sie auf die Expertise und das Engagement unseres Teams, um Ihre Zollabfertigung zuverlässig und professionell zu gestalten.

Zufriedene Familie
Zufriedene Familie
Zoll wird abgewickelt
Zoll wird abgewickelt

Diese Zahlen sprechen für uns

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Umzugsaufträge pro Jahr
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Neumöbelaufträge p.a.
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Profis in der Jüngling-Gruppe
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Gefahrene km pro Jahr
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Möbellager in qm

Zölle und Einfuhrabgaben können teuer werden

Befreiung von Einfuhrabgaben für Umzugsgut

Für das Umzugsgut gibt es zwar keine explizite mengenmäßige Begrenzung, aber es ist wichtig, dass die Art und Menge der Gegenstände, die als Umzugsgut deklariert werden, keinen kommerziellen Charakter erkennen lassen.

Als Umzugsgut gelten:

  • Hausrat, einschließlich persönlicher Gegenstände, Bettwäsche, Tischwäsche, Möbel und Haushaltsgeräte, die für den persönlichen Gebrauch des Umziehenden oder im Haushalt des Umziehenden bestimmt sind.
  • Private Fahrzeuge jeglicher Art, wie Fahr- und Motorräder, PKWs (ggf. mit Anhänger), Wohnwagen, Boote und Sportflugzeuge (nachweislich durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde, dass das Fahrzeug bzw. Flugzeug im betreffenden Land auf den Namen des Umziehenden zugelassen war).
  • Haushaltsvorräte, sofern sie die üblicherweise von einer Familie gehaltene Menge nicht überschreiten - es wird die am alten Wohnort übliche Menge angenommen.
  • Haustiere und Reittiere.
  • Tragbare Instrumente und Geräte für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, sofern sie für die Ausübung des Berufs des Umziehenden erforderlich sind.

Hinweis: Beim Umzugsgut gelten die gleichen Einschränkungen wie bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat, da bestimmte Waren in Deutschland genehmigungspflichtig oder verboten sind, wie z.B. Waffen, Munition oder geschützte Tierarten und daraus hergestellte Gegenstände.

Nicht als Übersiedlungsgut gelten:

  • alkoholische Erzeugnisse
  • Tabak und Tabakwaren
  • Nutzfahrzeuge
  • gewerblich genutzte Gegenstände, außer tragbaren Instrumenten und Geräten für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten
Juengling in Istanbul
Juengling in Istanbul

Vorreiter für klimafreundliche Umzüge

Gerade als Umzugs-
spedition sind wir uns der
Verantwortung bewusst

  • Moderne LKW Flotte nur mit Emissionsklasse 6
  • Mehrwegverpackungen und wiederverwertbare Materialien
  • Nachhaltige Betriebsabläufe
  • Co2-Emissionsminderung durch Laderaumausgleich
  • Umweltmanagement angelehnt an DIN EN ISO 14001
DIN ISO 14001
DIN ISO 14001

Worauf es wirklich ankommt bei der Verzollung

Vorschriften für die Mitnahme von Umzugsgut
Umzug mit Containerschiff
Umzug mit Containerschiff

Der Umziehende muss eine natürliche Person sein, die ihren regulären Wohnsitz in das Zollgebiet der Europäischen Union verlegt.

Eine der Bedingungen für die Anerkennung von Waren als Umzugsgut ist, dass der Wohnsitz vor dem Umzug mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebiets der EU bestand. Ausnahmen sind möglich, wenn der Umziehende belegen kann (z.B. durch einen Arbeitsvertrag), dass er die Absicht hatte, mindestens zwölf Monate außerhalb der EU zu leben. Die Verzollung der Waren als Umzugsgut bei einer deutschen Zollstelle hängt davon ab, dass der neue Wohnsitz - wenn auch vorübergehend - in Deutschland genommen wird.

Die Waren müssen dem Umziehenden tatsächlich gehören und - sofern es sich um nicht verbrauchbare Waren handelt - seit mindestens sechs Monaten im Herkunftsland außerhalb der EU vor der Verlegung des regulären Wohnsitzes in die EU genutzt worden sein. Dies kann durch Rechnungen, Kaufverträge usw. nachgewiesen werden. Das Umzugsgut darf am neuen Wohnort nur zu denselben Zwecken wie zuvor genutzt werden.

Die zollfreie Verzollung als Umzugsgut ist nur innerhalb von zwölf Monaten nach der Verlegung des regulären Wohnsitzes nach Deutschland möglich. Die entsprechende Zollanmeldung muss in der Regel bereits bei der Einfuhr durch den Umziehenden erfolgen. Eine vorzeitige Einfuhr von Umzugsgut ist möglich, wenn sich der Umziehende verpflichtet, seinen Wohnsitz tatsächlich innerhalb von sechs Monaten im Zollgebiet der EU zu begründen. Dies ist von der Hinterlegung einer Sicherheit abhängig.


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