Nein, Sie sind natürlich nicht verpflichtet unsere Mitarbeiter mit Verpflegung zu versorgen.
Allerdings können wir aus der Erfahrung heraus sagen, dass ein Kaffee und ein Frühstück am Morgen von Kundenseite, die Arbeitsmoral und die allgemeine Stimmung der UmzugsCrew deutlich verbessert. Am Ende bleibt es natürlich Ihnen überlassen, ob und wie viel Verpflegung Sie den Mitarbeitern bereitstellen.
Nein, auch hierzu sind Sie als Kunde natürlich nicht Verpflichtet.
Sollten Sie sich dennoch dafür entscheiden, unseren Mitarbeitern ein Trinkgeld, als Form der Anerkennung für Ihre gute Arbeit zu geben, so stellt sich nun natürlich noch die Frage nach der Summe.
Auch hierfür gibt es natürlich keine Pauschale Regel. Aber man kann grob sagen: „Mit einem Trinkgeld von zehn bis zwanzig Euro je Helfer und pro Umzugstag belohnen Sie die Arbeiter für die tolle Arbeit.
Innendienst / Disposition / Zollabwicklungen