Erstattung von Umzugskosten und Bundeswehrumzug

Die Internationale Möbelspedition Jüngling ist bei allen Fragen zur
Erstattung von Umzugskosten Ihr kompetenter Ansprechpartner. Auch in Sachen Bundeswehrumzug sind Sie bei uns jederzeit an der richtigen Adresse.

Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie aus beruflichen Gründen Ihren Wohn-
ort wechseln müssen. Oftmals übernehmen Arbeitgeber, Unternehmen oder Behörden die Finanzierung Ihres Umzugs.

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem fachlichen Wissen in Sachen Erstattungsumzug und Bundeswehrumzug. Unsere jahrzehntelange Erfahrung mit den verschiedensten Dienststellen und Abrechnungsmodalitäten gewährleistet Ihnen eine reibungslose Abrechnung mit Ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber. Wir kennen die aktuellen Vorschriften und Richtlinien im öffentlichen Dienst und sind mit dem Bundes- und Landesumzugskostengesetz vertraut. Gleiches gilt für die Richtlinien der Kirchen. Als Rahmenvertragspartner des Auswärtigen Amtes (AA), des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) und verschiedener Arbeitgeber wickeln wir alle Formalitäten für Sie ab.

Das Team der Möbelspedition Jüngling berät Sie bei allen Ihren Fragen und sorgt für einen einfachen und stressfreien Umzug. Gerne erteilen wir Ihnen Auskunft über Leistung und Service bei einem Erstattungs- und Bundeswehrumzug.

Gruppenfoto Seefrachtumzug Halle

 

Möbelwagen der Confern-Gruppe

Jüngling
Möbeltransport + Spedition GmbH

Postfach 1143
D -78720 Oberndorf-Bochingen

Am Römerhof 6
D -78727 Oberndorf-Bochingen

Jüngling - Internationale Möbelspedition

Unsere Webseite konnte nicht alle Ihre Fragen klären, hat eventuell neue Fragen aufgeworfen oder Sie benötigen eine persönliche Beratung?

Unsere Kundenberater nehmen sich gerne Zeit für Sie.

+49 (0) 74 23 / 92 07- 0