Erstattungsumzug
Jahrzehnte lange Erfahrung mit den verschiedensten Dienststellen und Abrechnungsmodalitäten gewährleisten eine reibungslose Abrechnung mit Ihem Dienstherrn oder Arbeitgeber. Wir kennen die aktuellen Vorschriften und Richtlinien im öffentlichen Dienst und sind mit dem Bundes- und Landesumzugskostengesetz vertraut. Gleiches gilt für die Richtlinien der Kirchen. Als Rahmenvertragspartner des Auswärtigen Amtes (AA), des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) und verschiedener Arbeitgeber wickeln wir alle Formaliäten für Sie ab.
Unsere Mitarbeiter helfen auf Wunsch auch bei Ab- und Aufbau Ihrer Möbel.